1. Abschluss des Seminarvertrages

1.1 Mit der Seminaranmeldung, die mündlich, telefonisch, schriftlich (Post, Fax) oder auf elektronischem Wege (Internet, E-Mail) erfolgen kann, bietet die KundIn Weitblickwandern (Inhaberin: G. Glemann, die „Veranstalterin“) den Abschluss eines Seminarvertrages auf Basis der Seminarausschreibung und dieser Allgemeinen Seminarbedingungen verbindlich an. Der Seminarvertrag kommt mit der Annahme der Buchungsanfrage durch Weitblickwandern zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Weitblickwandern dem Kunden eine schriftliche Seminarbestätigung übermitteln. Diese gilt als angenommen, sobald die Anzahlung in Höhe von 20 % des Seminarpreises eingegangen ist.

1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die in der Anmeldung mit aufgeführt sind und für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Weicht der Inhalt der Seminarbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Veranstalterin vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn die SeminarteilnehmerIn innerhalb der Bindungsfrist das neue Angebot durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten, z. B. Leistung der Anzahlung oder Seminarantritt, annimmt.

2. Bezahlung, Seminardokumente

2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Seminarbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig und vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Seminarbestätigung / Rechnung zu zahlen. Die Restzahlung auf den Seminarpreis wird 30 Tage vor Seminarbeginn fällig, sofern das Seminar nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Bitte bedenken Sie, dass eine Überweisung mehrere Tage dauern kann.

2.2 Entschädigungen für Umbuchungen, Stornierungen sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

2.3 Die Programmunterlagen werden spätestens einen Monat vor Seminarbeginn versandt.

3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss

3.1 Umfang und Art der von Weitblickwandern vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Weitblickwandern in dem zum betreffenden Seminar gehörigen Abschnitt auf der Website bzw. der konkreten Programmausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.

3.2 Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Seminarablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung der Veranstaterin ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an die/den Kundin in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

3.3 Die Veranstalterin behält sich nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Leistungsänderungen nach Seminarbeginn aus Gründen der effektiveren und effizienteren Zielerreichung sowie des Wetters im Sinne des Kunden vor

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Seminarbeginn von dem Seminar zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Weitblickwandern kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Seminarpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:

  • eine kostenlose Stornierung ist bis fünf Wochen vor Beginn möglich. Es fällt nur die Berabeitungsgebühr in Höhe von 30,- € an.
  • ab fünf Wochen bis zwei Wochen vor Reiseantritt werden 50 % des Seminarpreises berechnet.
  • bei einer Stornierung innerhalb zwei Wochen vor Beginn des Seminars werden 100% des Preises berechnet. 
  • Kann der freigewordene Platz durch die Veranstalterin aufgrund einer Warteliste besetzt werden oder der Kunde findet selbst eine Ersatzperson, entsteht nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €. 

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Seminarveranstalterin.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Seminarleistungen, die Weitblickwandern ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Seminarpreises. Die Veranstalterin wird sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

6.1 Weitblickwandern kann die Seminare aufgrund von Krankheit oder zu geringer Mindestteilnehmerzahl jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen durch schriftliche oder mündliche Erklärung kündigen. Einzelbegleitungen können durch die Veranstalterin bis zu 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin abgesagt werden. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet oder es wird nach Rücksprache mit dem Aftraggeber ein neuer Termin vereinbart.

Die Veranstalterin haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto/Mietwagen, Bahn oder Flugzeug.

6.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Veranstalterin die Durchführung des Seminars nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Weitblickwandern ohne Einhaltung einer Frist den Seminarvertrag kündigen. Dabei behält die Veranstalterin den Anspruch auf den Seminarpreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

7. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird das Seminar infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Veranstalterin als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Veranstalterin für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Seminars noch zu erbringenden Seminarleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Seminarvoraussetzungen und Haftungsbeschränkung

8.1 Die Seminare von Weitblickwandern stellen keinen Ersatz für eine Therapie oder medizinische Behandlung dar. Der Kunde bestätigt, dass ihm keine gesundheitlichen Erkrankungen oder Einschränkungen bekannt sind, die eine Teilnahme am Seminarprozess ausschließen. Wenn es die körperlichen oder psychischen Voraussetzungen des Kunden erfordern, wird er ein entsprechendes ärztliches oder psychologisches Gutachten für eine Seminaraufnahme ausstellen lassen.

8.2 Die Teilnahme erfolgt seitens des Kunden auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die aus der Nicht-Einhaltung der Anweisungen von der Veranstalterin durch den Kunden entstanden sind.  Ebenso haftet die Veranstalterin nicht für Schäden, die sich der Kunde selbst, anderen oder Dritten zufügt.

8.3 Die Veranstlaterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsparameter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Mit Ausnahme von Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Veranstalterin ausgeschlossen.

9. Körperliche Anforderungen

Ist ein Kunde den angegebenen körperlichen Anforderungen eines normal verlaufenden Wanderseminars nicht gewachsen, so hat er das selbst zu verantworten Der Kunde sollte ggf. ärztlichen Rat dazu einholen, ob er den körperlichen Anforderungen der Naturaufenthalte und Wanderungen gewachsen ist.

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Seminarvertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Veranstalterin hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@weitblickwandern.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, deutsches Recht

11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminarvertrages einschließlich dieser Seminarbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Seminarvertrages zur Folge.

11.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Veranstaletrin findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Veranstalterin

Gudrun Glemann
Weitblickwandern
Zum Maiacker 3
64367 Mühltal
Inhaberin: Gudrun Glemann
Telefon: 0179 7666231
E-Mail: info@weitblickwandern.de
Fax auf Anfrage